Hausordnung

Liebe Gäste!
Unsere Hausordnung regelt ein paar Dinge, die für unsere Gäste und Mitarbeiter jeden Kinobesuch angenehm machen sollen und in allen Häusern gelten:

 

Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis) darf daher keinen Eintritt erhalten.

 

Getränke oder Speisen

Mitgebrachte Getränke oder Speisen dürfen in unseren Räumlichkeiten nicht konsumiert werden. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

 

Eintrittskarte

  • Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Verleiher überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,- verpflichtet und erhalten Hausverbot.
  • Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens zum telefonisch vereinbarten Zeitpunkt vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, gehen wieder in den freien Verkauf.
  • Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor dem Beginn der gelösten Vorstellung möglich. Mit Beginn der Vorstellung verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes.
  • Frei- und Gästekarten sind nur gültig bei nicht ausverkauften Vorstellungen!

 

Garderobe und mitgebrachte Gegenstände

  • Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.
  • Das Blockieren von Fluchtwegen und den Treppen ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte, die nicht der Nutzung des barrierefreien Kinos dienen wie Greta und Starks müssen im Kinosaal – spätestens zu Beginn des Programms – ausgeschaltet werden.

 

Mitschnitte in unseren Kinos

Filmpiraterie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen in unseren Kinos ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt.

 

Sie wollen es doch auch!

Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unsere MitarbeiterInnen.

 

Rauchverbot

In allen Kinosälen und in den Foyers herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot.

 

Der Aufenthalt in unseren Foyers

ist nur in Verbindung mit einem Kino-/ Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte und zu Informationszwecken gestattet.

 

Alkohol und Drogen

Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

 

Sachbeschädigung und Gefährdung

Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, grob verschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Hauses verwiesen. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

 

Werbung

Das Verteilen und Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen und Werbeartikeln sowie das Anbringen von Plakaten sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.

 

Verhalten im Notfall

Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.

 

Haftung

Wir haften insbesondere bei Sachschäden – auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den Eigentümer oder seine Theaterleitung ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.